Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1. Unseren sämtlichen Geschäften liegen die folgenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht im Einzelfall schriftlich besondere Vereinbarungen getroffen werden. Bei der Abänderung einzelner unserer Bedingungen bleiben die übrigen Bedingungen unverändert in Kraft.
1.2. Uns zugehende Einkaufsbedingungen gelten erst dann von uns anerkannt, wenn diese schriftlich von uns bestätigt werden. Eines ausdrücklichen Widerspruchs gegen die abweichenden Bedingungen des Bestellers bedarf es unsererseits nicht.
1.3. Die Ansprüche aus dem Kaufvertrag sind seitens des Vertragspartners ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragbar.

2. Auftrag
2.1. Alle unsere Angebote sind freibleibend.
2.2. Ein Auftrag gilt erst dann als rechtsverbindlich angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt oder durch Auslieferung und Rechnungsstellung ausgeführt wird.
2.3. Technische und gestalterische Änderungen sind zulässig, sofern sie die technische Funktion, den gewöhnlichen Gebrauch und den Wert der bestellten Ware nicht nennenswert beeinträchtigen.

3. Preise
3.1. Unsere in Angeboten, Preislisten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen, zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Höhe.
3.2. Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet. Bei Teillieferungen erfolgt die Nachlieferung portofrei.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Unsere Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug bar, per spesenfreie Überweisung auf unser Konto oder mittels bankbestätigtem Scheck zahlbar. Handelt es sich dabei um erbrachte Montageleistungen, erfolgt die Auslieferung nur nach Bezahlung unserer Rechnung in o.g. Art und Weise. Sind auf der Rechnung besondere Bedingungen angegeben, haben diese Vorrang.
4.2. Wir behalten uns das Recht vor, sämtliche Geschäfte über Kreditversicherung abzusichern und dem Versicherer die erforderlichen Daten des Kunden zu übermitteln.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen unser Eigentum. Schecks gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung.
5.2. Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, hat er unbeschadet etwaiger Verzugsfolgen die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf Verlangen herauszugeben. Weitere, noch ausstehende Lieferungen dürfen von uns zurückgehalten werden und wir sind berechtigt, von noch nicht vollständig ausgeführten Verträgen mit dem Besteller zurückzutreten.
5.3. Bei Verarbeitung der gelieferten Ware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Besteller zu einer neuen Sache, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten/eingefügten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

5.4. Der Besteller darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht im Verzug ist, zu seinen Geschäftsbedingungen veräußern. Der Besteller tritt bereits jetzt an uns alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ab. Der Wert der Vorbehaltsware bemisst sich nach unserem Rechnungswert.
5.5. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Besteller nicht berechtigt.
5.6. Von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte an der Vorbehaltsware und der an uns abgetretenen Forderungen, insbesondere aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen.
5.7. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, als Verzugsschaden ab Fälligkeit die uns von unserer Bank für kurzfristige Kredite jeweils berechneten Sollzinsen, mindestens aber 6% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
6.1. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
6.2. Erfüllungsort ist Nauen.
6.3. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Sitz unserer Firma, wenn der Besteller Vollkaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat. Der Gerichtsstand gilt auch für Scheckangelegenheiten.

7. Verbindlichkeiten des Vertrages
Der Vertrag gilt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen als verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an den Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

Wustermark, April 2010